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BGH, 01.12.1961 - 3 StR 11/61 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1962, 261
- MDR 1962, 151
Wird zitiert von ... (3)
- BVerwG, 13.12.1982 - 9 C 894.80
Berücksichtigungsfähigkeit der Rüge nicht ordnungsgemäßer Ladung im Rahmen einer …
Der Senat folgt damit der vom Bundesgerichtshof zu der mit § 138 Nr. 5 VwGO gleichlautenden Vorschrift des § 338 Nr. 6 StPO entwickelten und in ständiger Rechtsprechung gefestigten Auffassung, nach der sich auf die Verletzung einer Verfahrensvorschrift stets nur ein Verfahrensbeteiligter berufen kann, dem gegenüber fehlerhaft verfahren worden ist (BGHSt 10, 119 [121];Urteil vom 1. Dezember 1961 - 3 StR 11/61 -;Urteil vom 8. Oktober 1980 - 3 StR 273/80 -). - BGH, 08.10.1980 - 3 StR 273/80
Begründung der Ausschluß der Öffentlichkeit - Umfang der Aufhebung bei Vorliegen …
Daß es sich um einen absoluten Revisionsgrund handelt, ändert daran nichts (BGHSt 10, 119 [121]; BGH NJW 1962, 261). - BGH, 08.01.1963 - 5 StR 570/62
Rechtsmittel
Ob sich trotzdem insoweit die Revision nicht auf den absoluten Revisionsgrund des § 338 Nr. 5 StPO stützen kann, weil der Beschwerdeführer nicht an den dem Eröffnungsbeschluß 6 KLs 6/62 zugrunde liegenden Taten, H. nicht an der dem Eröffnungsbeschluß 6 KLs 8/62 zugrunde liegenden Tat beteiligt waren, kann dahinstehen (vgl. für § 338 Nr. 6 BGHSt 10, 119, 121 [BGH 23.01.1957 - 2 StR 600/56]; BGH NJW 1962, 261).